Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)
Stand: August 2019
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Medienhaus München UG, nachfolgend „Medienhaus München“ genannt, die diese gegenüber ihren Membern in den Clubhäusern erbringt. Dazu gehören eine Informations- und Vernetzungsplattform sowie die Vermietung von Arbeitsplätzen und Veranstaltungsräumen. Geschäftsbedingungen der Member, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Medienhaus München keine Geltung. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer.
**Coworking **
§ 1 Leistungen
Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Medienhaus München ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen sowie ein Membership in der MUCBOOK Clubhaus Community. Der monatliche Beitrag für ein Membership beträgt 150.- Euro (zzgl. 19% Mwst.). Nutzung eines Arbeitsplatzes zwischen 8 und 18 Uhr von Montag bis Freitag in einem der von MUCBOOK CLUBHAUS unter www.clubhaus.mucbook.de angebotenen Räumen. Nach Verfügbarkeit auch an Abenden, Wochenenden und Feiertagen. In dem Membership enthalten ist WLAN, Kaffee, Tee und Wasser sowie Reinigung. Darüber hinaus sind die Member dabei unterstützt, den Raum für Meetups und Workshops zu nutzen. Die entsprechenden Tarife richten sich nach verfügbarkeit der Räume und Mehrwert der angebotenen Inhalte für die Community. Der Umfang der Tarife, Preise und Details sind jederzeit unter www.clubhaus.mucbook.de und im Verwaltungssystem einsehbar.
§ 2 Zugang
Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugang zu den benannten Objekten.
Der Zugang ist während der Öffnungszeiten von Mo-Fr. zwischen 08.00 und 18.00h unbeschränkt möglich.
Persönliche Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
§ 3 Veranstaltungen
Es können ausnahmsweise auch tagsüber Veranstaltungen in einzelnen Räumen stattfinden, währenddessen die Räume den Coworking-Membern nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Eine Nutzung des Arbeitsplatzes während der Veranstaltung ist nicht möglich. Der Kunde hat keine Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit. Der Kunde ist verpflichtet im Vorfeld einer Veranstaltung alle eigenen Gegenstände aus den Räumen zu entfernen. Dies gilt nicht für Kunden mit einem festen Arbeitsplatz.
§ 4 Kündigung
Die Vertragsverhältnisse zwischen Medienhaus München und dem Member verlängern sich monatlich, sofern der Kunde nicht einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Dies kann in schriftlicher Form (auch per E-Mail) oder durch das Verwaltungssystem erfolgen.
Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Vertragsverhältnisse mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Leistungen / Leistungsort
Medienhaus München erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich in den bezeichneten Objekten.
Der Arbeitsplatz darf nur durch den Kunden und der in dem Vertrag genannten Person/Firma und dem angegebenen Zweck genutzt werden. Die Nutzung eines Arbeitsplatzes beinhaltet Tisch, Stuhl (ohne Anspruch auf einen bestimmten Platz), Internetzugang, Stromanschluss, Kaffee/Tee/Wasser-Flat sowie die Nutzung der Sanitäreinrichtungen.
Der Kunde prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
Der Kunde erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung hängt am Eingang aus.
Jeder Kunde mit eigenem Schlüssel verpflichtet sich, folgende Maßnahmen durchzuführen, wenn er als letztes die Räume verlässt: Schließen der Fenster Reinigen und Ausschalten der Kaffeemaschine Ausschalten des Lichtes Verschließen des Hauseingangs (nur zwischen 18 Uhr und 9 Uhr)
Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Sofern der Kunde die Meldung unterlässt, ist er verpflichtet, Medienhaus München alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Medienhaus München zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zumAusgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Kunden nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern.
Jeder Kunde darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen. Sofern der Kunde einen Tarif nutzt, in dem kein fester Arbeitsplatz beinhaltet ist, ist er verpflichtet, nach Ende der gebuchten Arbeitszeit diesen in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurückzulassen.
Der Besprechungsraum und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem gebucht werden.
§ 7 Verfügbarkeit
Sofern der Kunde einen Tarif wählt, in dem kein fester Arbeitsplatz garantiert wird, ist die Nutzung eines Arbeitsplatzes nur möglich, wenn freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Arbeitsplätze werden nach „FirstCome – First Serve“ –Prinzip vergeben; Arbeitsplätze können nicht reserviert werden.
Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber im Verwaltungssystem, per e-Mail an clubhaus@mucbook.de oder während der Sprechzeiten mitgeteilt werden. Die aktuell gültigen Sprechzeiten sind im Verwaltungssystem einsehbar.
§ 8 Haftung von Medienhaus München
Die verschuldensunabhängige Haftung von Medienhaus München wegen Mängeln in den Räumen von Medienhaus München, die bei Abschluss des Nutzungsvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
Medienhaus München übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen von Medienhaus München. Dies gilt auch bei Nutzung von Schließfächern. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für seine Büroausstattung verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung der Medienhaus München für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Kunden besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 10.000,00 EUR je Kunde begrenzt.
Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Kunden diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von Medienhaus München geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Kunde von der Medienhaus München geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.
§ 10 Internetzugang
Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Medienhaus München sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.
Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet der Kunde allein. Soweit Medienhaus München hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Medienhaus München von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen Medienhaus München geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Kunde nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.
Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Medienhaus München gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht von Medienhaus München, sondern von Dritten angeboten. Medienhaus München übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Kunden. Medienhaus München haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Kunden zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, Medienhaus München im Außenverhältnis zu verpflichten.
Medienhaus München weist den Kunden darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Medienhaus München übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen von Medienhaus München entbinden den Kunde nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.
§ 11 Leistungsstörungen
Leistungsstörungen hat der Kunde unverzüglich im Verwaltungssystem oder unter clubhaus@mucbook.de oder unter der Telefonnummer 089/21 59 54 -21 und -23 mitzuteilen. Medienhaus München wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Medienhaus München verpflichtet sich, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.
§ 12 Datenerfassung
Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kunden darf von Medienhaus München erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Eventuelle Videoaufnahmen einer Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle werden erfasst und gespeichert.
§ 13 Datenschutz
Medienhaus München beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Kunde kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit Medienhaus München kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn Medienhaus München gegenüber dem Kunden noch Forderungen zustehen.
§ 14 Tarife und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils im Verwaltungssystem der Medienhaus München ausgewiesenen Tarife und Preise. Einmal fällige Beträge werden sofort in bar oder per EC-Karte entgegengenommen. Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt, ermächtigt der Kunde Medienhaus München zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift oder Paypal. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die monatliche Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege (EC-Karte, Überweisung) vorzunehmen.
Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Medienhaus München infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Tag der Erneuerung des Vertrags zu leisten. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Kommt der Kunde durch Versäumung in Verzug, behält sich Medienhaus München vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu erheben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Medienhaus München zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.
§ 15 Photos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse
Der Kunde willigt darin ein, dass Medienhaus München Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von Medienhaus München erstellt. Medienhaus München ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.
§ 16 Postempfangsservice
Sofern der Kunde den Postempfangsservice von Medienhaus München nutzt, verpflichtet er sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird von Medienhaus München eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist Medienhaus München berechtigt, die eingegangene Post an die vom Kunden in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Dafür wird dem Kunden eine Gebühr von 10€ berechnet.
Post des Kunden, die Medienhaus München nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung der Vertrags zugeht, kann Medienhaus München zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Kunden weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum von Medienhaus München über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf Medienhaus München über, wenn Medienhaus München das Mitglied unter der angegebenen e-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass der Kunde seine Post abgeholt hat.
Hat der Kunde mit Medienhaus München keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungen an den Kunde bei Medienhaus München adressiert ein, ist Medienhaus München ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR brutto je empfangener Sendung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Veranstaltungsräume
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedigungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Medienhaus München UG als Vermieterin von Meeting- und Veranstaltungsräumen und der/dem Mieter_in.
§ 17 Nutzungsgegenstand
An zwei Standorten in München vermietet Medienhaus München unterschiedliche Räume für Meetings und Veranstaltungen. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Medienhaus München übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von dem/der Mieter_in gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, sowie evtl. Bestuhlung). Der/die Mieter_ in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Medienhaus München ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht.
§ 18 Catering
Catering kann über Medienhaus München von einem externen Cateringunternehmen bezogen werden. Der Mieter hat außerdem die Möglichkeit, Speisen selbst mitzubringen. In diesem Falle erfolgt kein Anspruch auf Service durch Medienhaus München. Getränke (Kaffee, Tee, Wasser, Auswahl an antialkoholischen Getränken) können ebenfalls direkt von Medienhaus München bezogen werden. Die Abrechnung erfolgt Pauschal (Getränke-Flatrate) oder nach Verzehr.
§ 19 Nutzungsgebühren
Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der Basis-Ausstattung abgegolten. Anfallende Kosten für Zusatzausstattung, Präsentationsmaterial, Catering oder Personal werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Geht eine Raumnutzung über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, wird die zusätzliche Zeit nachträglich erfasst und in Rechnung gestellt.
§ 20 Stornierung
Eine kostenlose Stornierung des bereits gebuchten Raums ist nur bis eine Woche vor Termin möglich. Danach wird der komplette Buchungsbetrag fällig, da eine so kurzfristige Wiedervermietung nicht möglich ist.
Medienhaus München kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird. Die Vermieterin/der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristloszu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Mieterin/der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
§ 21 Öffnungszeiten/Raumvorbereitung/Besichtigung
Unsere Clubhäuser sind telefonisch von Montag – Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr besetzt. Fragen zu Buchungen können in diesem Zeitraum über 089 21 59 54 -21 und -23 beantwortet werden. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten kann nach rechtzeitiger Absprache mit Medienhaus München während der Öffnungszeiten erfolgen. Unser Personal ist während des Buchungszeitraums vor Ort. Ein Zutritt zu den Räumlichkeiten kann maximal zehn Minuten vor Beginn des Buchungszeitraumes gewährleistet werden. Die Zeit für die Vorbereitung des Raums ist im Buchungszeitraum enthalten. Soll die Vorbereitung vor den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen, muss dies vorab mit Medienhaus München abgestimmt werden.
§ 22 Ausschlusskriterien
Die Mieterin/der Mieter bekennt, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:
Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oderlinksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen InhaltenVeranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, desAlters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oderverfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Mieterin/der Mieter versichert außerdem, dass während der Veranstaltung die Technologie von L. Ron Hubbard nicht angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
Die Vermieterin/der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin/des Vermieters sind jederzeit berechtigt, da süberlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
§ 23 Pflichten der Mieter/des Mieters
Die Mieterin/der Mieter versichert, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin/derMieter diese der Vermieterin/dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- undmechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit der Mieterin/des Mieters. Auf Verlangen der Vermieterin/des Vermieters hat die Mieterin/ der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.
Die Mieterin/der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird (die empfohlene Personenzahl kann der Website erntnommen werden). Bei Überschreitung haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
Die Mieterin/der Mieter hat die bestehende Hausordnung zu beachten.
§ 24 Haftung
Haftung der Mieterin/des Mieters Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Bei größeren Veranstaltungen wird der Mieterin/dem Mieter empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 500.000 € für Sach- und Personenschäden) abzuschließen.
Haftung der Vermieterin/des Vermieters Die Vermieterin/der Vermieter stellt der Mieterin/dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von derVermieterin/dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Die Vermieterin/der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vermieterin/der Vermieter haftet nicht für von der Mieterin/dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
§ 25 Vertragsstrafe
Sofern der Mieter
gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der Hausordnung der Vermieterin zuwiderhandelt, den Ruf des Medienhaus München schädigt, zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, und/oder an strafbaren Handlungen beteiligt ist und/oder diese duldet,
hat der Mieter der Vermieterin unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 5.000 € zu zahlen. Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Community
§ 26 Vertragsgegenstand
Medienhaus München stellt unter www.clubhaus.mucbook.de bzw. www.mucbookclubhaus.spaces.nexudus.com eine Informations- und Vernetzungsplattform zur Verfügung, die dem Mitglied die Möglichkeit zu Selbstdarstellung, Information und Angebotsofferten gibt. An unmittelbar zwischen den Mitgliedern abgeschlossenen Verträgen ist Medienhaus München weder als Vermittler noch als Vertreter beteiligt. Ein Anspruch der Mitglieder aus diesen Verträgen besteht daher gegen Medienhaus München nicht.
Die jeweils aktuelle Übersicht der Leistungen in den Mitgliedschaftsarten/Accounts ist über www.clubhaus.mucbook.de abrufbar. Medienhaus München behält sich das Recht vor, zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Plattform das Leistungsangebot zu erweitern, zu verändern, zuverringern oder teilweise einzustellen, soweit damit die Interessen der Mitglieder nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Ansprüche der Mitglieder auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz ergeben sich daraus nicht.
Medienhaus München gewährt dem Mitglied eine im Rahmen der technischen Möglichkeiten bestmögliche Verfügbarkeit der Inhalte und Leistungen. Medienhaus München ist berechtigt, für notwendige Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsarbeiten die Zugriffsmöglichkeiten von www.clubhaus.mucbook.de zu unterbrechen. Für Störungen der Verfügbarkeit, die außerhalb des Einflussbereiches von Medienhaus München liegen, ist Medienhaus München nicht verantwortlich.
§ 27 Pflichten der Mitglieder
Das Mitglied ist verpflichtet auf www.clubhaus.mucbook.de, in der Kommunikation unter Mitgliedern und in jedweder Kommunikation, auch lediglich auf der Plattform, ausschließlich wahre und nichtirreführende Angaben zu machen und keine Pseudonyme zu verwenden; in Datenfeldern nur Angaben zu machen, für die das jeweilige Datenfeld nach seiner Beschreibung vorgesehen ist, und Angaben, insbesondere zu Kontaktdaten, nicht an anderen als den vorgesehenen Stellen zu machen; seine Angaben auf www.clubhaus.mucbook.de aktuell und vollständig zu halten; auf www.clubhaus.mucbook.de ausschließlich solche Inhalte zu veröffentlichen, die zur Anbahnung eines Dienst-, Werk-, Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar zwischen den Mitgliedern dienen. SachfremdeVeröffentlichungen und interne Nachrichten (z. B. Werbung) sind unzulässig, insbesondere interne Nachrichten, die nicht personalisiert sind oder keinen klaren Bezug zum Profil des Empfängers aufweisen. seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben; alle Informationen und Daten, die er von anderen Mitgliedern im Rahmen der Nutzung von www.clubhaus.mucbook.de erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht weiterzugeben oder zugänglich zu machen; jede Handlung zu unterlassen, die die Funktionalität der technischen Infrastrukturvon www.clubhaus.mucbook.de beschädigt oder beeinträchtigt oder die Verfügbarkeit der von www.clubhaus.mucbook.de gespeicherten Daten beeinträchtigt; auf www.clubhaus.mucbook.de keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen und keine Rechte Dritter zu verletzen; insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst rechtsverletzenden Inhalte zu veröffentlichen oder auf solche zu verweisen. Dies gilt auch bei der Kommentierung von Beiträgen.
Das Mitglied sichert zu, hinsichtlich der von ihm bereit gestellten Inhalte Inhaber allerzu einer Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu sein.
Medienhaus München behält sich das Recht vor, von den Mitgliedern veröffentlichte Inhalte zulöschen, wenn diese rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen, mit Zweck und Form von Medienhaus München unvereinbar sind, insbesondere wenn sie diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen widersprechen, oder wenn Medienhaus München die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter durch Veröffentlichungen des Mitglieds auf www.clubhaus.mucbook.de, stellt das Mitglied Medienhaus München von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder sonstige Verwertung der auf www.clubhaus.mucbook.de bereitgestellten Daten und Informationen zu anderen Zwecken als der Anbahnung eines Dienst-, Werk-, Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließlich unmittelbar zwischen den Mitgliedern von Medienhaus München ist untersagt. Unzulässig ist insbesondere der Einsatz von Crawlern, Skripten und anderen Softwaretechnologien im Rahmen des Angebots von www.clubhaus.mucbook.de. Unzulässig ist, die über www.clubhaus.mucbook.de erlangten Daten kommerziell weiterzuverarbeiten, mit diesen Daten zu handeln, oder sich an die Mitglieder mit Werbung zu wenden, wenn die beworbenen / angebotenen Produkte oder Dienstleistungen in Konkurrenz zu Medienhaus München stehen. Bei einer Verletzung dieser Bestimmungen wird eine von Medienhaus München festzusetzende Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000,- fällig. Darüber hinausgehende Ansprüche von Medienhaus München bleiben unberührt.
Verstößt das Mitglied gegen Verpflichtungen, die ihn nach den Bestimmungen dieses Vertrages treffen, ist Medienhaus München berechtigt, das Mitgliedskonto vorübergehend zusperren oder den Vertrag mit dem Mitglied gemäß § 31 aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 28 Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Angebote von Medienhaus München gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung geltenden und über www.clubhaus.mucbook.de abrufbaren Preise. Die Entgelte für den Empfang der Leistungen von Medienhaus München sind zahlbar sofort nach Erhalt einer gestellten Rechnung.
Der Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und Zahlungserinnerungen per E-Mail übermittelt werden. Medienhaus München behält sich das Recht zur Anpassung der jeweils geltenden Preise vor.
Preisanpassungen gelten nicht für Bestandskunden, sondern nur für neuabgeschlossene Mitgliedschaften.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch das Mitglied ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sofern es sich um monatliche Zahlung handelt, ermächtigt das Mitglied Medienhaus München zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift oder durch Kreditkarte.
§ 29 Haftung
Medienhaus München haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von Angaben, die von den Mitgliedern veröffentlicht werden.
Medienhaus München haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden nur, wenn Medienhaus München, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder der Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Bei der Haftung für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Medienhaus München grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, sowie bei der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte von Medienhaus München sind, ist die Haftung von Medienhaus München auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 30 Datenschutz
Medienhaus München erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Mitglieds im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 31 Beendigung des Vertrages
Der Vertrag über eine kostenlose Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Der Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft läuft zunächst über den vom Mitglied gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung durch das Mitglied oder Medienhaus München, so verlängert sich die kostenpflichtige Mitgliedschaft jeweils um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer. Der Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von den Vertragsparteien ohne Wahrung einer Frist gekündig twerden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied gesetzliche Vorschriften verletzt, gegen wesentliche Verpflichtungen nach diesem Vertrag verstößt oder den guten Ruf von Medienhaus München erheblich gefährdet.
Nach der Vertragsbeendigung ist Medienhaus München berechtigt, alle von dem Mitglied auf www.clubhaus.mucbook.de veröffentlichten Inhalte zu löschen.
§ 32 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Die Abtretung von Forderungen aller Art gegen Medienhaus München an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 354 a HGB bleibt unberührt.
Medienhaus München behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Nutzungsbedingungen zuändern. Medienhaus München wird dem Mitglied über eine eventuelle Änderung und die neuen Nutzungsbedingungen informieren. Das Mitglied hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieser Information zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Änderung von dem Mitglied als genehmigt. Medienhaus München wird das Mitglied bei der Benachrichtigung über eine Änderung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen darauf hinweisen, dass die neuen Nutzungsbedingungen nach Ablauf von 2 Wochen als genehmigt gelten.
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit das Mitglied ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist das Gericht am Sitz von Medienhaus München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Medienhaus München ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds zu klagen.
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, unwirksame Teile einer Klausel im Wege der ergänzenden Vereinbarung unverzüglich durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt.